Stiftungen

Die Shareholder Value Management AG stellt neue Anteilklassen speziell für steuerbefreite Anleger wie kirchliche Einrichtungen und Stiftungen vor. Sowohl der Frankfurter Stiftungsfonds als auch der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen sind nun für die betreffenden Anlegergruppen effizienter investierbar und ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben.

Seit dem 01. Januar 2018 sieht das neue Investmentsteuergesetz („InvStG“) vor, dass für Wertpapierinvestmentfonds auf inländische Erträge, das heißt insbesondere auf Dividenden deutscher Unternehmen im Portfolio, Kapitalertragsteuer in Höhe von 15% auf Ebene des Fonds anfällt. Eine Ausnahme besteht für Investmentfonds oder deren Anteilklassen, sofern diese speziell für sogenannte steuerbefreite Anleger aufgelegt wurden und sichergestellt ist, dass ausschließlich diese Gruppe investiert ist.

Bei den steuerbefreiten Anlegern handelt es sich typischerweise um gemeinnützige Stiftungen oder um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dienen. Von dieser Möglichkeit haben wir im Fall des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen & Frankfurter Stiftungsfonds Gebrauch gemacht und die sogenannte Stiftungsanteilklasse aufgelegt.


Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Verwaltungsgesellschaft – in unserem Fall die AXXION S.A. – sicherstellen muss, dass dieser Steuervorteil nur den berechtigten Investoren zugutekommt. Um die Stiftungstranche zu zeichnen, sind einfache Modalitäten zu erfüllen. Eine entsprechende Anleitung finden Sie nachstehend und in unserem Video weiter unten.

Die Zeichnung ist in drei einfachen Schritten erledigt:

Schritt 1: Übersendung des Zeichnungsscheins nebst Anlagen
Der Zeichnungsschein ist vom Investor vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen an die navAXX S.A. zu übermitteln, die hier im Auftrag der Axxion S.A. abwickelt:

navAXX S.A.
17, Rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher

Erforderliche Anlagen (am Beispiel dt. Stiftungen):

  1. Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß §44a Abs.7 Satz 1 EStG (Freistellungsbescheinigung) oder vergleichbares ausländisches Dokument
  2. Aktueller Auszug aus dem relevanten Verzeichnis (nicht älter als 6 Monate)
  3. Nachweis der Vertretungsbefugnis
  4. Amtlich beglaubigte oder von einer Bank/Sparkasse bestätigte Kopie der Personalausweise der Vertretungsberechtigten und ggf. der Bevollmächtigten, die in Bezug auf die Transaktionen auftreten bzw. künftig auftreten sollen.

Schritt 2: Prüfung durch die navAXX und Bestätigung

Wir empfehlen, die Unterlagen vorab als Scan per E-Mail an svm-ask-s@navaxx.lu zu übermitteln. Die navAXX wird dann kurzfristig die Prüfung der Unterlagen vornehmen. Sofern Sie die Rückmeldung abwarten und dann die Originale versenden, vermindert sich das Risiko, die Unterlagen erneut einsenden zu müssen.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen, erhält der Investor eine Mitteilung an die auf dem Zeichnungsschein angegebene E-MailE-Mail-Adresse, aus der seine Investoren-Nummer hervorgeht. Gleichzeitig wird er aufgefordert, die Zeichnung als Order bei seiner Hausbank aufzugeben.

Schritt 3: Prüfung durch die navAXX und Bestätigung

Bei der Hausbank wird dann die Kauforder durch die Stiftung aufgegeben. Dabei ist die Investoren-Nummer zwingend in der Order anzugeben. Sollte dies technisch nicht möglich sein, ist die Verwahrstelle per E-Mail (CM-FH@hauck-aufhaeuser.com), Fax (+49-69-2161-1410) oder in geeigneter Form (z.B. ein Screenshot der Order) parallel zu informieren. Dies kann durch den Investor selbst oder seine Hausbank erfolgen.